Über James M. Buchanan:

Die Grenzen der Freiheit

Horst Leps

Buchanansgif Frage ist: Wieviel darf der Staat dem einzelnen nehmen?

Buchanan ist Ökonom. Mit politischer Philosophie beschäftigt er sich von diesem Gesichtswinkel aus. Ökonomie ist für ihn die Wissenschaft von den Verträgen. Der Staat ist für ihn der Verträge zwischen den Individuen wegen da. Er hat sie zu garantieren. Diese Verträge sind ,,vor`` dem Staat da. Und deshalb besteht seine Aufgabe nicht darin, diese Verträge zu korrigieren. Soziale Umverteilung jedenfalls ist nicht seine Angelegenheit.

Der methodische Ausgangspunkt seiner Überlegungen sind die faktischen Interessen der einzelnen Menschen. (Wichtig: Die faktischen Interessen, nicht etwa eine normative Konstruktion der Art, daß alle Menschen vielleicht von Geburt an Menschenwürde, Menschenrechte und so weiter hätten.) Diese faktischen Interessen ergeben sich aus ihrer subjektiven Bewertung ihrer jeweiligen konkreten Situation.

Dann ist der Zustand der beste, der es den Menschen gestattet, in und aus ihrer konkreten Situation das zu machen, was sie für das Beste halten.

Eigentlich wäre das Beste eine geregelte Anarchie. Sie hätte Regeln und Zusicherungen über deren Einhaltung zu enthalten. Aber das wäre nur möglich, wenn die Menschen auf Dauer bereit wären, nach bloßen Absprachen und Regeln zu handeln. Die Lebenserfahrung spricht nicht dafür, daß sie das tun werden.

Der zentrale Konflikt in der geordneten Anarchie wäre dabei der von ,,Mein`` und ,,Dein``. Wer seine eigene Position in diesen Konflikten sichern will, der muß sich darauf vorbereiten, sie notfalls mit eigener Gewalt durchzusetzen. Es kann in einer geordneten Anarchie auch keinen stabil geregelten Austausch geben. Denn ein Austausch setzt ja immer schon die wechselseitige Anerkennung des Eigentums voraus und erst auf der Basis gegenseitig zugesicherter Rechte ist ein Vertrag möglich.

Menschen verkehren also mittels Verträge miteinander. In diesen Verträgen bestätigen sie sich gegenseitig ihre Rechte, die sie vorher gegenseitig ausgehandelt haben. Ihre Rechte sind Resultate von Verhandlungen, sie gehören ihnen nicht ,,von Natur aus``. Sie dienen der Errichtung eines stabilen ökonomischen Tauschsystems, an dem jeder interessiert ist.

Die Grundlage dieser Verträge sind die realen Interessen der Menschen. Diese entspringen ihrer realen Situation.

Buchanans Argumentation kann man nun so zusammenfassengif:

An dieser Stelle werden die verschiedenen Anstrengungen, dem anderen etwas abzujagen, überflüssig, kosten sie doch mehr als sie einbringen. Deshalb ist es sinnvoll, darüber zu verhandeln, wie abgerüstet werden kann.

Die Verträge der Abrüstung und später die der Gewährleistung der Rechte werden von Teilnehmern geschlossen, die schon ungleich sind. Es ist nicht Aufgabe der Rechtsordnung, diese Ungleichheit zu korrigieren; die Rechtsordnung hat vielmehr die Aufgabe, die gegebene ungleiche Verteilung zu befestigen und zu sichern.

Aber damit ist das Problem der Sicherheit noch nicht vollständig gelöst. Es ist vor allem das Problem der ,,free rider``, der ,, Schwarzfahrer``, das dagegen spricht. Denn diese ,,free rider`` hätten sowohl den Vorteil der allgemeinen Absprachen und Verträge als auch den Vorteil ihrer übertretung. Es würde also immer wieder dazu kommen, daß einzelne jene Grenze überschreiten, hinter der andere ihr Eigentum beanspruchen.

Deshalb ist es notwendig, zusätzlich zu diesen Verträgen eine allgemeine und neutrale Zwangsgewalt zu errichten, die die vereinbarten Rechte schützt und im Notfall mit Gewalt durchsetzt. Dies geschieht durch freiwillige und einstimmige, im Falle der ,,free rider`` unterstellten Zustimmung allergif. Erste Aufgabe des Staates ist der Rechtsschutzgif.

,,Wenn die Unterschiede zwischen den Menschen groß sind, dann verfügen einige möglicherweise sogar über die Fähigkeit, ihre Mitmenschen umzubringen. In diesem Fall stellt sich das natürliche Gleichgewicht eventuell eventuell erst ein, wenn die überlebenden die alleinige Kontrolle über ihre Umwelt gewinnen. ...Unter solchen Bedingungen können ähnlichkeiten zwischen dem Abrüstungsvertrag und dem Sklavereivertrag auftreten, in dem die ,Schwachen` damit einverstanden sind, für die , Starken` Güter zu produzieren gegen wenig mehr als die nackte Existenz, die ihnen unter anarchistischen Verhältnissen nicht sicher ist. Ein Sklavereivertrag würde - wie die anderen Verträge auch - individuelle Rechte festlegen, und im Ausmaß seiner gegenseitigen Anerkennung wäre die Gewähr für wechselseitige Vorteile gegeben, wenn als Folge davon die Aufwendungen für Verteidigung und Eroberung zurückgingen.``gif

Jede real existierende Ungleichheit ist damit gerechtfertigt, sofern ein Mensch durch bloßen Vollzug praktisch so in sie einwilligt, daß sein Verhalten als Teilnahme an einem Vertrag gedeutet werden kann. Da der Staat erst nachträglich konstituiert wird zu dem Zweck, Verträge zu gewährleisten, wäre keine staatliche Maßnahme gegen Ungleichheit durch den Vertrag, auf dem er sich begründet, legitmiert. Im Gegenteil, käme der Staat auf solche Gedanken, würde er sich entlegitimieren.

Das praktische Leben erfordert aber, daß der Staat mehr tut, als nur mit Polizei und Justiz die Rechte seiner Bürger zu schützen. Er muß auch Leistungen für den Bürger erbringen. Eine technische Infrastruktur ist notwendig, es wird ein Bildungssystem gebraucht und noch einiges mehr. Wie ist hier zu verfahren?

Noch einmal: Es ist auf keinen Fall erlaubt, über derartige staatliche Aufgaben hinaus aktive Gesellschaftspolitik machen zu wollen. So etwas ist in seinem Kern ja immer Umverteilngspolitik. Denn den einen wird Eigentum mittels Steuern genommen, den anderen wird es gegeben. Da der Sinn des Staates aber im Schutz der gegeben natürlichen Verteilung liegt, wäre eine solche Umverteilung im Prinzip nichts anderes als Räuberei und Diebstahl.

Deshalb kann es für die Maßnahmen des verteilenden Staates eigentlich auch keine anderen Verfahren geben als die, die schon zur Begründung des Staates führten. Zwar kann der Umstände wegen, unter denen sich das politische Leben abspielt, Einstimmigkeit nicht verlangt werden. Es kann und wird deshalb immer auch Mehrheitsentscheidungen geben. Aber diese Mehrheitsentscheidungen sind so zu fällen, als ob sie als Einstimmigkeitsentscheidungen denkbar wären. Sie dürfen nur so ausfallen, daß sie von denen, die nicht dabei waren oder die dagegen gestimmt haben, selbst hätten gefällt werden können. Damit ist praktisch ein Vetorecht für alle Besitzenden geschaffen.

...Buchanans

James M. Buchanan: Die Grenzen der Freiheit, Tübingen 1984

...zusammenfassen

nach: Wolfgang Kersting, James M. Buchanan - Natürliche Verteilung und Verfassungsvertrag, Script der Fernuniversität Hagen, 1989, S. 105f

...aller

Die Argumentation mit den Schwarzfahrern ist etwas kompliziert. Ich kann nicht sagen, daß ich sie verstanden hätte.

...Rechtsschutz

Der Staat kommt bei Buchanan also erst ins Spiel, wenn alle Würfel schon gefallen sind. Es ist längst entschieden, welche Lebensmöglichkeiten die Menschen haben. Das kann recht brutal gemeint sein. Welches Interesse sollten die, die benachteiligt sind, daran haben, diesem Staat gegenüber auch dann noch loyal zu sein, wenn sich nur der Funken einer besseren Alternative zeigt? Und vor allem: Wie sollte der Staat selbst Vorsorge für diesen Fall treffen können?

...zurückgingen.``

Buchanan S. 85f



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Sat May 31 12:01:27 MEST 1997